Welche Module zum Erwerb der Fachkunde gibt es?

Grundlagen Haut und deren Anhangsgebilde80 LE
Optische Strahlung120 LE
“EMF” Elektromagnetische Felder (Hochfrequenz in der Kosmetik)40 LE
“EMF” Elektromagnetische Felder (Niederfrequenz, Gleichstrom und Magnetfeldgeräte)24 LE
Zur Stimulation “Ultraschall” 40 LE

Welche Voraussetzungen gibt es?

Um für die Module 2-4 zugelassen zu werden, benötigen Sie mindestens eine der folgenden fünf Voraussetzungen:

  1. eine erfolgreich absolvierte staatlich anerkannte Berufsausbildung zum/-r Kosmetiker/-in oder
  2. einen erfolgreich absolvierten Bildungsgang zum/zur staatlich geprüften Kosmetiker/-in oder
  3. eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe oder
  4. zum Zeitpunkt des 5. Dezember 2021 eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren.
  5. Alternativ muss das Fachkunde-Modul 1 „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ erfolgreich abgeschlossen worden sein. Sollten sie eine der Voraussetzungen erfüllen, entfällt das Modul 1 für Sie.

Sie sind sich nicht sicher, welches Modul Sie für Ihr Gerät brauchen und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Kein Problem, wir helfen Ihnen und Beraten Sie gerne! 030 233 29 00 90 oder info[at]myderma-nisv[punkt].de.